Das Umlageverfahren

Beim Umlageverfahren handelt es sich um eine Methode der Finanzierung von Sozialleistungen, die auf alle Schultern verteilt wird. Man unterscheidet dabei zwischen drei verschiedenen Varianten der Umlage.

U1: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die U1 Umlage ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgebende, die nicht mehr als 30 anrechenbare Vollzeit beschäftigte Personen in ihrem Unternehmen haben. Sie ist verpflichtend, da im Krankheitsfall ihrer Mitarbeitenden ein Teil der Arbeitgeberaufwendungen ausgeglichen wird. Als Arbeitgebende können Sie sich in der Regel bis zu 80% ihrer Aufwendungen erstatten lassen.

Vorteile für Arbeitgebende auf einen Blick

  • Lohnnebenkosten senken
  • Liquidität schaffen und sichern
  • Mitarbeitende durch mehr Lohn und Benefits motivieren, binden und neue Mitarbeitende gewinnen und das kostenneutral
  • Betriebsausgaben mindern

Für Sie als Arbeitgebende ist die Krankenkasse mit den günstigsten Umlagesätzen am besten, da hier im Durchschnitt Einsparungen bis zu 870€ pro Jahr und Mitarbeitenden entstehen. Bei 10 Mitarbeitenden liegt die jährliche Ersparnis bei 8.700€ p.a. Die teuerste Krankenkasse im Beitrag der U1 liegt bis zu 4% über der günstigsten Krankenkasse. Beispiel: Bei 3000€ mtl. Lohn beträgt der Mehrbeitrag 120€ pro Monat, bzw. 1.440€ pro Jahr.

Um herauszufinden, wie hoch ihr Einsparpotential ist führen wir eine umfassende Berechnung durch. Sie können selbst eine erste Berechnung durchführen. Auf https://kvvorteil.de/ finden Sie ein Video und einen Rechner, die Ihnen anschaulich ihr Einsparpotential aufzeigen.

Leider ist den meisten Arbeitgebenden nicht bewusst, dass Sie hier viel Geld verschenken. Investieren Sie lieber in ihre Mitarbeitenden.

U2: Aufwendungen bei Mutterschaft

An dieser Umlage müssen generell alle Arbeitgebende teilnehmen. Der Erstattungssatz in Höhe von 100 % beinhaltet:

  • Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist
  • 100% des Arbeitsentgeltes bei einem Beschäftigungsverbot
  • 100 % der aus dem Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Die Unterschiede in den Beitragssätzen sind eher marginal.

Insolvenzumlage

Die Insolvenzumlage muss von allen Arbeitgebenden in Deutschland monatlich gezahlt werden. Das Insolvenzgeld wird an Arbeitnehmer ausgezahlt, die aufgrund eines insolventen Arbeitgebenden kein Geld mehr bekommen.  Der Beitrag wird einheitlich festgelegt.